Die neue Bauarbeitenverordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Auch zum sicheren Arbeiten in der Höhe mit Leitern gibt es Anpassungen.
Die neue Bauarbeitenverordnung 2022 (BauAV) wurde umfassend überarbeitet und zum besseren Verständnis strukturell angepasst. Bauarbeiten sind so zu planen, dass das Risiko von Berufsunfällen und Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. Dies ist laut neuer BauAV anhand eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts schriftlich zu dokumentieren.
Zu den Arbeiten in der Höhe mit Leitern gelten folgende Anpassungen zum Schutz der Mitarbeiter:
Art. 20 Anforderungen an Leitern
- Es dürfen nur Leitern verwendet werden, die: a.) insbesondere bezüglich Belastbarkeit und Standfestigkeit für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind; und b.) unbeschädigt sind.
- Leitern müssen auf einer tragfähigen Unterlage stehen und gegen Wegrutschen, Drehen und Kippen gesichert sein.
- Der Standort ist so zu wählen, dass keine Gefahr besteht, durch herabfallende Gegenstände oder Materialien getroffen zu werden.
- Bei Anstellleitern dürfen die obersten drei Sprossen nur dann bestiegen werden, wenn beim Austritt eine Plattform und eine Haltevorrichtung vorhanden sind.
- Bei Bockleitern dürfen die obersten zwei Sprossen nicht bestiegen werden. Bockleitern dürfen nur vom Leiterfuss her begangen und verlassen werden.
Art. 21 Arbeiten von tragbaren Leitern aus
- Von tragbaren Leitern aus dürfen Arbeiten nur ausgeführt werden, wenn kein anderes Arbeitsmittel in Bezug auf die Sicherheit besser geeignet ist.
- Ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Meter dürfen Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur von kurzer Dauer sein und es sind Absturzsicherungsmassnahmen (Seitenschutz) zu treffen.
SUVA – Tragbare Leitern nur wenn keine Alternative
Tragbare Leitern werden häufig eingesetzt – sei es am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Sie sind einfach in der Handhabung, lassen sich ohne Hilfsmittel transportieren und an verschiedenen Orten aufstellen. Für viele Anwendungen gibt es jedoch sicherere Arbeitsmittel wie etwa Hubarbeitsbühnen, Rollgerüste und Podestleitern. Deshalb gilt beim Planen der Arbeiten stets der folgende Grundsatz: Verwenden Sie tragbare Leitern nur, wenn es keine sicherere Alternative gibt!
Verlängerte Leiterholme für den sicheren Überstieg
Quelle: SUVA Publikation 44026.d Tragbare Leitern
Haltevorrichtung, Geländer an Absturzkante und gesicherter Leiterkopf
Quelle: SUVA Publikation 44026.d Tragbare Leitern