Taubenkot enthält Salpetersäure und wirkt ätzend, was die Gebäudesubstanz angreift. Nebst der Gebäudesubstanz ist auch unsere Gesundheit ein wichtiger Grund für die Sanierung. Der Kot enthält eine Vielzahl von gefährlichen Krankheitserregern.
Taubenkot ist gefährlich?
Frischer Taubenkot gilt als ansteckender als bereits älterer, ausgetrockneter und ausgebleichter Taubendreck. Das Einatmen von infiziertem Taubenkot (pulverisierte Mikropartikel), welche im Raum freigesetzt werden, gilt als Infektionsquelle. Da selbst alter, vertrockneter Taubenkot noch lebende Erreger beherbergen kann, muss diese Gefahr richtig eingeschätzt werden. Nur so kann eine Staubentwicklung vermieden werden und den Arbeitssicherheits- sowie Gesundheitsschutz eingehalten werden. Wird der trockene Kot durch Fegen oder Schaufeln aufgewirbelt, kann es zur Verteilung der zum Teil gefährlichen Keimen in der Atemluft kommen. Bei grossen Mengen besteht auch die Gefahr einer Staubexplosion.
Symptome einer Infektion von Taubenkot
Die Aufnahme kann über die Atemwege (Bioaerosole), den Mund oder über verletzte oder aufgeweichte Haut, Schleimhäute oder Augen erfolgen. Eine Infektion kann sich über verschiedenste Symptome bemerkbar machen, wie zum Beispiel blutiger Durchfall, krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Kreislaufschwäche, Magen-, Kopf- oder Muskelschmerzen. In der Regel treten die Symptome 2-5 Tage nach der Tätigkeit in einem mit Kot verunreinigtem Arbeitsumfeld auf.
Fachgerechte Entfernung von Taubenkot
Bereiche, die stark mit Taubenkot kontaminiert sind, sollten fachgerecht gereinigt und desinfiziert werden. Dabei ist von der Verwendung von Schaufeln und Besen, Hochdruckreinigern oder durch Abbürsten abzuraten, da die Mikroorganismen so verstärkt in der Luft verteilt werden. Eine Staubentwicklung ist unbedingt zu vermeiden. Der Unternehmer hat Schutzmassnahmen gem. SUVA zu befolgen und seinen Arbeitern eine persönliche Schutzausrüstung (PSA Schutzanzug, Schutzbrille, wasserdichte Handschuhe, Maske FFP2/FFP3, sowie Staubsauger mit Filter) zur Verfügung zu stellen. Die Ausscheidungen werden wie Sondermüll behandelt und müssen entsprechend nach den gültigen Vorschriften entsorgt werden. Nachdem die Oberfläche gereinigt und je nach Ausmass weiter behandelt wurden, sind weitere (bauliche) Massnahmen zu ergreifen, dass sich nicht wieder Kot ansammeln kann.