AUFRECHTERHALTUNG TRGS 519, ANLAGE 3 / 4
Der Sachkundeausweis nach TRGS 519 verfällt nach sechs Jahren. Mit dem Besuch unseres anerkannten eintägigen Weiterbildungskurses, ist die Voraussetzung für die Verlängerung um weitere 6 Jahre erfüllt.
Kursinhalt
Auffrischung Asbest Verwendung und Gesundheitsgefahren. Aktuelle Vorschriften und Regelungen. Sachgerechte Vorbereitung und Arbeiten gemäss TRGS 519 anhand von Praxisbeispielen. Was eine gute persönliche Schutzausrüstung (PSA) ausmacht.
Nach dem Kurs
- Kennen Sie die neuesten Vorschriften und Regelungen gemäss TRGS 519
- Wissen Sie, welche organisatorischen Vorbereitungsarbeiten nötig sind
- Haben Sie aktuelle Beispiele aus der Praxis diskutiert und vom Fachwissen Ihrer Kollegen profitiert
- Wissen Sie, auf was bei der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu achten ist
Mit der erfolgreichen Absolvierung des Kurses verlängert sich die Gültigkeit Ihres TRGS 519, Anlage 3 und 4 um weitere 6 Jahre.
Voraussetzungen
- Gültiger Sachkundeausweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder 4
- Wichtig: Für den Lehrgang sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift unbedingt erforderlich
Kosten
CHF 490.00 (1 Tag)